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Fürbitten-Kitsch

Den vielleicht heikelsten Moment einer heiligen Messe bilden die Fürbitten. Kürzlich erst durfte man – während einer deutschsprachigen Meßfeier in Krakau, aber das tut wenig zur Sache – hören, daß die Wohlhabenden doch bitte das Teilen lernen möchten. Wie banal und dumm das ist – wo doch im europäischen Teil dessen, was wir „den Westen“ zu nennen pflegen, Steuerquoten herrschen, die spätestens dann, wenn die indirekten Steuern einschließlich Inflation mitgerechnet werden, vom Lohn, Gehalt oder Sold des durchschnittlichen oder auch etwas wohlhabenderen Mitteleuropäers gewaltige Stücke abzwacken. Die Guten müssen nicht das Teilen lernen, weder in Polen, noch in Deutschland, Frankreich oder Großbritannien. Das Teilen wird für sie von Staats wegen erledigt. Eher müßten sie das Behalten und Für-die-eigene-Familie-Nutzen lernen: nachhaltigen Wohlstand für sich selbst und ihre Kinder und Kindeskinder anzulegen. (Um Letzteres mag es der festeren Familienbindung wegen in Polen besser stehen als in den anderen genannten Staaten.)

Nun möchte mancher den Einwand führen, es gehe nicht um Verdienst und Einkünfte, sondern um Wohlstand. Dergleichen wirkt mehr als drollig. Wo kommt es denn her, das Geteilte oder noch zu Teilende? Fällt es wie Manna vom Himmel? Nein, es wird erwirtschaftet. Und da das Erwirtschaftete heftig besteuert wird, wird „großzügiges“ Teilen staatlicherseits vorgenommen, bevor an private Barmherzigkeit überhaupt gedacht werden kann. – Hier sehen wir den unter Intellektuellen recht beliebten Trick, den Wohlstand von dessen Genese zu isolieren, um sogleich zu mehr oder minder geistreichen Reflexion über Prinzipien voranzuschreiten, nach denen er „verteilt“ werden solle. Daß solche Kniffe wirtschaftliche Erträge schlankerhand konfiszieren und sozialisieren – vulgo: ihren Besitzern wegnehmen -, während im Vollgefühl der eigenen Güte, gegebenenfalls auch Christlichkeit gesprochen wird, verdient kopfschüttelnd-kritische Aufmerksamkeit. Barmherzigkeit aus anderer Leute Taschen?

Wie arg die Dinge in Deutschland liegen, zeigt eine Passage aus Paul Kirchhofs Der sanfte Verlust der Freiheit (Wien 2004). Darin trägt ein Kapitel doch tatsächlich die Überschrift: „Der Steuerpflichtige darf mindestens die Hälfte behalten“.  Wie Kirchhof auf die Hälfte kommt? Er beruft sich auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, in dem über das Eigentum festgestellt wird, es solle „zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Aus diesem Passus wird das Wort „zugleich“ herausgegriffen und im Sinne eines Fifty-Fifty interpretiert:

Der Eigentumsgebrauch begründet „zugleich“, das heißt in gleicher Weise, zu gleichen Teilen, einen privatnützigen Ertrag und eine steuerliche Gemeinlast. (S.33)

Dies ist ein bemerkenswerter Gebrauch von „zugleich“. Die meisten Muttersprachler dürften über eine solche Verwendung überrascht sein; zwar wird sie bei Duden verzeichnet, aber lediglich als eine Möglichkeit unter vielen anderen, die sich weit größerer Verbreitung erfreuen – etwa im Sinne eines schlichten „auch“.  Außerdem, und das ist ein fundamentales Defizit, scheinen Staatsrechtler, die derart argumentieren, ihren Mandeville vergessen zu haben. Tröstlicherweise konstatiert Kirchhof:

Die Obergrenze in der Nähe hälftiger Teilung betrifft die Gesamtsteuerlast, muss also nach Addition von direkten und indirekten Steuern gewahrt bleiben.“ (S. 34)

Über die kulturellen Folgen dieser beständigen Konfiskation unterrichtet Wilhelm Röpke.

Eine weitere Kategorie von dämlichen Fürbitten ist mir in einer Gegend aufgestoßen, wo viele Berg- und Hüttenwerke betrieben werden; es möge den Kumpels und Hüttenarbeitern ein gerechter Lohn gezahlt werden. Was für ein schönes Beispiel für die Einbildung, etwas zu wissen, wo man nichts wissen kann. Wie hoch nämlich soll er denn sein, der „gerechte“ Lohn? Wer will so etwas bestimmen? Und nach welchen Maßgaben? Wie würde das (sehr wahrscheinlich) kaum übersehbare Geflecht von Subventionen, staatlichen Beteiligungen etc. dabei zu berücksichtigen sein? – Die genannte Fürbitte hat keinen feststellbaren Gehalt, sofern keinem bösen, bösen Marktradikalismus das Wort geredet werden soll.

Und: Natürlich haben staatliche Eingriffe ihre Tücken, nämlich ungewollte Konsequenzen. Wenn Republik X den gesetzlichen Mindestlohn anhebt, um den weniger Begüterten unter ihren Bürgern zu helfen, werden z.B. die Burger- und sonstigen günstigen Restaurants teurer. Oder Mitarbeiter werden durch Maschinen ersetzt, z.B. Bestell-Automaten. Beides dürfte kaum jemanden schmerzen – außer ebenjenen weniger Begüterten.

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