Stefan Homburg über den Impfzwang

Der langjährige, inzwischen emeritierte Professor für Öffentliche Finanzen der Leibniz-Universität Hannover Stefan Homburg kommentiert:

Mit der allgemeinen Impfpflicht verfolgt der Gesetzgeber kein legitimes Ziel, sondern ein illusionäres. Selbst zur Erreichung des illusionären Ziels ist die Impfpflicht wegen der hohen Impfquote der Volljährigen nicht erforderlich, und geeignet ist sie erst recht nicht, da die Daten eher Fremdgefährdung als Fremdschutz nahelegen. Die Nebenwirkungen schließlich sind so massiv, dass ein Verbot der neuartigen und nicht endgültig zugelassenen Impfstoffe erwägenswert scheint. Insgesamt markiert der Entwurf einen Tiefpunkt der deutschen Parlamentsgeschichte, indem er zeigt, wie weit die politische Klasse der Realität inzwischen entrückt ist.

Hier geht’s zum gesamten Text.

Impfzwang, nicht Impfpflicht
|

Impfzwang, nicht Impfpflicht

„Pflicht“ klingt nach Höherem. Nicht umsonst kommt das Wort im Libretto der „Zauberflöte“ rund ein dutzendmal vor. Andreas Tiedtke rät in einem klugen, klar geschriebenen Artikel auf den Seiten des Ludwig von Mises Instituts Deutschland, Pflicht und Zwang auseinanderzuhalten. Und natürlich hat er mehr im Blick als ein bloßes Wortproblem, eine Haarspalterei, wo er darlegt,

wieso eine Impfpflicht (das heißt: „Ich verpflichte mich“) und ein Impfzwang (das heißt: „Ich werde gezwungen, habe mich aber NICHT dazu verpflichtet“) etwas Grundverschiedenes sind.

Rechte und Pflichten entstehen aus Verträgen, aus Vereinbarungen. Deshalb führen Rechte und Pflichten stets zu einem neuen Pareto-Optimum, also zu einer Win-win-Situation aus der Sicht der Beteiligten. Wenn ich mich beispielsweise freiwillig verpflichte, dir ein Auto zu liefern, und du verpflichtest dich, mir dafür 20.000 Euro zu geben, dann stellen wir uns beide besser.

Mir sind die 20.000 Euro lieber als das Auto. Dir ist das Auto mehr wert als die 20.000 Euro, die du dafür ausgibst. Der freiwillig geschlossene Vertrag stellt also dich und mich besser – im Vergleich zu einer Situation, in der wir den Vertrag nicht geschlossen hätten (oder nicht hätten schließen können).

Ich kann aber keinen Dritten in diesem Sinne verpflichten ohne dessen Einwilligung. Wenn ich dich „verpflichte“, mir 1.000 Euro zu geben, und ich dir drohe, dich einzusperren, falls du mir das Geld nicht gibst, dann verpflichte ich dich in Wirklichkeit nicht, sondern ich zwinge dich zu etwas. 

Tiedtkes Ausführungen überzeugen. Sie werfen Licht ins Dunkel des bundesrepublikanischen Diskurses, und das bleibt selbst dann wertvoll, wenn man grundsätzliche Einwände gegen den Kontraktualismus berücksichtigt.

Übrigens tauchen Vereinbarungen, die auf wechselseitiger Selbstverpflichtung basieren, nicht bloß im Pekuniären auf. Ganz im Gegenteil. Vielleicht kennen Sie das herrliche „If ye love me“ in der Vertonung von Thomas Tallis. Der gesungene Text aus dem Johannisevangelium lautet: „If ye love me, keep my commandments. And I will pray the Father, and he shall give you another Comforter, that he may abide with you for ever; Even the Spirit of truth“ (KJV, deutsch hier; meine Hervorhebungen).

Wenn das kein Kontrakt ist, was dann?

Bild: Winslow Homer, Eight Bells (Wikimedia, gemeinfrei).

Die Möglichkeit des Irrtums

Wertvoller, nachdenklicher Artikel von Annette Heinisch auf Die Achse des Guten über die Bedenkenlosigkeit im Umgang mit den Covid-Impfstoffen. Die Autorin weist auf die stets bestehende Möglichkeit hin, daß man – also der Einzelne, ein Gremium, die Politik – sich irrt. Es scheint, als werde ebendiese Möglichkeit derzeit außer acht gelassen. Das ist schon deshalb verwunderlich, weil stets ein Element von Risiko hinzutritt, wo wissenschaftliche Hypothesen – Sie erinnern sich an Poppers Falsifikationismus? – in handlungsleitende Sätze übertragen werden.

Anrührend diese Passage:

Eine Begebenheit aus meinem Bekanntenkreis geht mir aber nicht aus dem Kopf […]. Ein älterer Herr wird von seiner Tochter zur Corona-Impfung gedrängt. Er ist eigentlich gesund und munter, aber in der gefährdeten Altersgruppe. Sie fährt ihn zur Impfung, eine gute und besorgte Tochter eben. Drei Tage später ist er tot, nach Angaben der Ärzte an den Folgen der Impfung verstorben. Die Tochter ist am Boden zerstört, für sie bedeutet das: Ich habe meinen Vater getötet. Meinetwegen wurde er geimpft, ich habe ihn gedrängt. Und nun…

Das ist, was auf dem Spiele steht. Deshalb sollte die Verantwortung beim Einzelnen verbleiben, der damit Gelegenheit zur Abwägung er- und behält. Dem Einzelnen die Verantwortung per Impfzwang zu entreißen, bedient bloß die „mechanistische Illusion“ (Udo DiFabio, Die Kultur der Freiheit, München 2005, S. 260), staatlicher Eingriff könne durch irgendein Wunder den logischen Charakter einer Entscheidung unter Risikobedingungen verändern, mildern oder gar aufheben.